Einigermaßen überrascht war ich, als ich vor einigen Tagen erfahren habe, dass das Stadtjugendamt in Gießen, bei dem ich mich vor 3 Jahren auf einen Aushilfsjob beworben hatte, bei meinen Eltern anrief, um Bescheid zu geben, dass sie mir nun die Bewerbungsunterlagen zurückschicken werden.
Auf dem Anschreiben, dass mir das Jugendamt zugesendet hatte stand:
Zu unserer eigenen Entlastung senden wir Ihnen heute Ihre Bewerbungsunterlagen zurück.
Wie jetzt? Inwiefern stellen denn drei zwei Jahre alte Zettel eine Belastung dar? Und überhaubt? Die Belastung des Jugendamtes liegt für mich nun eher darin begründet, dass es den zuständigen Mitarbeiter/innen noch nicht einmal peinlich erscheint, Bewerbungsunterlagen nach drei Jahren in dieser Form zurück zu schicken. Bürokratie at its finest.

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Mike (Gast) meinte am 22. Aug, 19:04:
ich hab den Beitrag vor 5 Minuten gelesen...
... und ich lache immer noch. =)
Das ist echt köstlich... Wenn ich Du wär, würd ich da mal anrufen, um zu erfahren was los war... die Hintergrundgeschichte dazu könnte NOCH lustiger sein. =) 
gaertnerei (Gast) meinte am 13. Feb, 08:47:
naja
eine floskel halt 
 

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