In Zeiten, in denen aus Studenten und Bildungsinteressenten durch Konzepte wie Bildungsgutscheine oder durch Guthabensgesetze "Kunden" gemacht werden, schreckt auch die Polizei vor nichts zurück.

Im Pilotprojekt Kundenbefragung bei der Polizei evaluieren die Polizeiinspektion Osnabrück mit Hilfe der Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität die Kundenzufriedenheit ihrer Kunden.

Kunden?

... soll der Begriff [Kunde] hier benutzt werden, um BürgerInnen zu kennzeichnen, die mit der Polizei in Kontakt standen oder stehen - unabhängig davon, ob sie die "Dienste" der Polizei freiwillig oder unfreiwillig in Anspruch genommen haben.
S. 45

Es zeigen sich folgende Gruppen von PolizeikundInnen
1. Geschädigte / Opfer von Straftaten
2. AnzeigeerstatterIn / HinweisgeberIn / Zeugin
3. Beschuldigte/r / Verdächtige/r in einer Straftat
4. Unfallbeteiligte
5. Betroffene
6. Notruf
7. ServicekundInnen
S. 64

Ich weiß echt nicht mehr, was ich davon noch halten soll...
Muss man als Kunde nicht in einem "freiwilligen" Konsumverhältnis stehen?
Ist die Omma, der die Handtasche geklaut wird auch die Kundin des Taschendiebs? Selber Schuld ist sie allemal, warum nicht auch gleich Kundin?
Verkehrte Welt.

 

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