... waren ja irgendwie zu erwarten. Auch die Richtung war klar. Aber mit manchen zukünftigen Regelungen schießen sie echt mal wieder der Vogel ab.
Arbeitslosen, die in eheähnlichen Gemeinschaften unter einem Dach wohnen, soll zudem die Argumentation erschwert werden, dass die Beziehung gar nicht mehr besteht. Sie müssen nach den Vorstellungen der möglichen Koalitionspartner künftig dafür die Beweislast tragen. Hintergrund ist eine Regelung in den Hartz-IV-Gesetzen, wonach Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft zunächst einmal für einander einstehen müssen, ehe sie Arbeitslosengeld II erhalten können.Tagesschau Beweislast für zerbrochene Beziehungen... Hallo? Eheänliche Gemeinschaften haben demnach auf der Ebene der Pflichten ähnliche Ausprägungen wie verheiratete Paare, was die finanzielle Situation betrifft. Ich nehme stark an, das trifft nicht auf die Ebene der Rechte zu, oder? Gibt es steuerliche Vergünstigungen oder ähnliches für eheänliche Gemeinschaften und wer definiert, was eine solche Gemeinschaft ist? Gibt es da Richtlinien, etwa wie: zusammen wohnen und länger als X Tage/Monate/Wochen ein Paar sein?

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Moe (Gast) meinte am 4. Nov, 11:04:
hab ich
auch gestern aufm handy gelesen und fands einfach nur superkrass.
und das hauhaltsloch soll mit korrekturen an hartz IV entlastet werden, wobei hartz IV doch selber erst erfunden wurde um ein haushaltsloch damit zu stopfen. aarghs. 
 

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